Fahrzeug ummelden nach dem Umzug: So geht´s richtig

Wohnort gewechselt, aber das Auto ist noch auf die alte Adresse angemeldet?

Ein neuer Lebensabschnitt beginnt oft mit einem Umzug – neue Umgebung, neue Nachbarn, neues Zuhause. Was viele dabei vergessen: Auch das Auto muss mit umziehen – zumindest auf dem Papier. Wer sein Fahrzeug nicht fristgerecht ummeldet, riskiert ein Bußgeld. Die Zulassungsbehörde Dillingen erklärt, worauf es jetzt ankommt.

Wann muss ein Fahrzeug umgemeldet werden?

Laut § 15 der Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) ist jeder Fahrzeughalter verpflichtet, Adressänderungen unverzüglich der zuständigen Zulassungsbehörde mitzuteilen. Das gilt sowohl bei einem Umzug innerhalb des bisherigen Zulassungsbezirks (Adressänderung im Fahrzeugschein) als auch bei einem Wechsel in einen anderen Zulassungsbezirk (Umschreibung des Fahrzeugs).
 

Welche Unterlagen werden benötigt?

Zuerst muss sich die Person, die umgezogen ist, am neuen Wohnsitz beim Einwohnermeldeamt anmelden. Für die KFz-Ummeldung selbst werden folgende Unterlagen benötigt:

•    Personalausweis oder Reisepass mit Meldebestätigung

•    Die Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)

•    Bei Namensänderung (z. B. durch Heirat): zusätzlich die Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)

Falls Sie noch Fahrzeugpapiere haben, die vor dem 01.10.2005 ausgestellt wurden, bringen Sie bitte Fahrzeugschein und Fahrzeugbrief mit. Diese werden gegen die neuen Dokumente (Zulassungsbescheinigung Teil I und II) ausgetauscht. Der alte Fahrzeugbrief darf mit Ungültigkeitsvermerk behalten werden.
 

Was kostet die Ummeldung?

Die Gebühren liegen – je nach Einzelfall – zwischen 12 Euro und etwa 30 Euro (vgl. GebOst). Der bisherige Fahrzeugschein wird eingezogen, und Sie erhalten eine aktualisierte Zulassungsbescheinigung Teil I.

 

Was passiert, wenn man die Ummeldung vergisst?

Bei einer Verkehrskontrolle kann das Versäumnis ein Verwarnungsgeld nach sich ziehen. Die Behörde rät daher dringend, die Ummeldung zeitnah nach dem Umzug vorzunehmen.

 

Online-Termin spart Wartezeit

Um lange Wartezeiten zu vermeiden, empfiehlt die Zulassungsstelle Dillingen die Terminvereinbarung über die Website des Landkreises, www.landkreis-dillingen.de. Alternativ können Besucher auch vor Ort ein Warteticket ziehen.

 

Kontakt & Öffnungszeiten

Landratsamt Dillingen a.d. Donau – Kfz-Zulassungsbehörde

Große Allee 25, 89407 Dillingen a.d. Donau

Tel. 09071 / 51-321, E-Mail: kfz-zulassung@landratsamt.dillingen.de

 Öffnungszeiten:

Mo. – Fr.: 07:30 – 12:30 Uhr

Di. & Do.: zusätzlich 14:00 – 17:30 Uhr

 

Außenstelle Wertingen

Schulstraße 10, 86637 Wertingen

Tel. 08272 / 5729

Öffnungszeiten:

Mo. – Fr.: 08:00 – 12:00 Uhr

Do.: zusätzlich 14:00 – 18:00 Uhr

 

Landratsamt Dillingen a.d.Donau, 06.08.2025