Künftiges Zielkonzept für die Kreiskliniken Dillingen-Wertingen gGmbH;

Regierung von Schwaben sieht keine Rechtfertigung für ein rechtsaufsichtliches Einschreiten

Die Regierung von Schwaben sieht im Beschluss des Kreistages Dillingen vom 14. März 2025, mit dem „Medizinkonzept 2025“ den Kreiskliniken Dillingen-Wertingen eine an den Anforderungen des Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetzes (KHVVG) orientierte, neue und zukunftsfähige Struktur zu geben, keinen Rechtsverstoß, der ein aufsichtliches Einschreiten rechtfertigen würde.

Zu diesem Ergebnis kommt die Behörde nach Prüfung der von den Eheleuten Charlotte und Hermann Buhl eingereichten Aufsichtsbeschwerde gegen die zustimmenden Mitglieder des Kreistages.

Konkret führt die Regierung von Schwaben schriftlich u.a. aus: „Vielerorts deutschlandweit haben bestehende Kliniken mit enormen wirtschaftlichen Schwierigkeiten zu kämpfen. Herausforderungen bestehen außerdem durch die neue Krankenhausreform des Bundes. Es ist daher grundsätzlich notwendig und begrüßenswert, wenn Krankenhausträger auf veränderte rechtliche und tatsächliche Gegebenheiten reagieren, sich zu neuen Strategien und Ausrichtungen Gedanken machen und bezüglich der zukünftigen medizinischen Versorgung tragfähige Lösungskonzepte erarbeiten. Dabei sind sinnvollerweise nicht nur augenblickliche Investitionsmaßnahmen, sondern auch laufende Betriebskosten und der längerfristige Mitteleinsatz in den Blick zu nehmen. Eine zukunftsorientierte Krankenhauspolitik sollte veränderte Rahmenbedingungen und finanziellen Herausforderungen auch in der Zukunft berücksichtigen, selbst wenn dies zunächst unangenehme Maßnahmen erfordert.“

Die Regierung von Schwaben hat in ihre Entscheidung und Beurteilung vor allem auch einfließen lassen, dass der Kreistag sich in seiner Sitzung am 14. März 2025 mit dem Zukunftskonzept zur langfristigen Sicherung der Krankenhausversorgung befasst hat und zwar sowohl mit der Notfallversorgung im Landkreis Dillingen, als auch mit der medizinischen Zielstruktur der Kreisklinken auch unter Berücksichtigung der Vorgaben des KHVVG sowie mit den Perspektiven einer überregionalen Medizinstrategie in einem Versorgungsverbund Nordschwaben.

Landrat Markus Müller begrüßt die Entscheidung der Regierung von Schwaben, zumal auch das Bayerische Staatsministerium für Gesundheit, Pflege und Prävention zuletzt das vom Kreistag beschlossene Konzept als „richtig“ bewertet und dabei darauf hingewiesen hatte, dass die neuen gesetzlichen Anforderungen mit dem KHVVG und der starke Trend zu mehr Ambulantisierung sowie der Fachkräftemangel eine Anpassung der Strukturen zwingend erforderten. Zudem schrieb es der für den Standort Wertingen vorgesehenen Etablierung der Altersmedizin mit Akutgeriatrie mit Blick auf den demografischen Wandel eine zunehmende Bedeutung zu.

Neben dem Austausch mit dem Staatsministerium hatte sich der Landkreis vor der Entscheidung des Kreistages am 14. März 2025 auch externer Expertise bedient und umfangreiche gutachterliche Vorarbeit eingeholt. So kam die Regierung von Schwaben zu dem abschließenden Urteil, dass sich aus den vom Landkreis vorgelegten Unterlagen nachvollziehbar ergebe, dass die Entscheidung des Kreistages am 14. März 2025 nach einer umfassenden Abwägung aller Belange getroffen wurde.

Landratsamt Dillingen a.d.Donau, 28.05.2025
Peter Hurler, Pressesprecher