Mit dem Frühjahr beginnt die Brutsaison
Tipps für Brutvögel im Garten und am Haus
Mit dem Frühjahr beginnt bei Vögeln die Brutsaison. Dabei haben sich viele Arten auf das Zusammenleben mit dem Menschen eingestellt und brüten innerhalb von Siedlungen, in Gärten und an Häusern. Einige dieser Kulturfolger wie etwa die Rauch- und Mehlschwalben bauen ihre Nester vorzugsweise an Gebäuden.
Zwar gelten Schwalbennester als Glücksbringer, am eigenen Gebäude sind sie von Hausbesitzern aber oft nicht erwünscht. Um Schmutz an der Gebäudefassade zu vermeiden, werden deshalb Nester immer wieder entfernt. Dies ist jedoch nicht zulässig, da die Vögel nach Paragraph 44 des Bundesnaturschutzgesetzes besonders geschützt sind. Demnach dürfen die Tiere weder getötet noch verletzt oder erheblich gestört werden und ihre Niststätten sind geschützt. Darauf weist die Untere Naturschutzbehörde am Landratsamt hin. Wer ungenehmigt Nester, auch außerhalb der Brutzeit, entfernt, riskiert hohe Bußgelder.
Die Behörde rät dazu, unterhalb der Nester Bretter anzubringen, auf denen sich der Kot der Tiere sammelt und die einfach abgekehrt werden können. Der Kot kann als Dünger im Garten verwendet werden. Zudem vertilgt ein Schwalbenpaar mit Nachwuchs täglich bis zu 2.500 Insekten, darunter auch Stechmücken. Sollten im Fall von Haussanierungen oder Hausabrissen Nester betroffen sein, so muss im Vorfeld eine Genehmigung bei der Naturschutzbehörde eingeholt werden. Auch ist für Ersatznester zu sorgen.
Die gesunkenen Populationen bei Gebäudebrütern, zu denen neben den Schwalben auch Mauersegler oder Sperling gehören, ist auf den Rückgang von Insekten als Nahrungsquelle und auf fehlenden Wohnraum für die Vögel zurückzuführen. Gehörten Schwalben früher zum gewohnten Anblick in Dörfern, so sind sie heute selten geworden. Viele landwirtschaftliche Anwesen und Stallungen und somit potentielle Brutplätze wurden aufgegeben.
Man kann den Vögeln auch künstliche Nistplätze anbieten. Diese werden jedoch oft nicht gleich von den Tieren angenommen, sondern können mehrere Jahre leer stehen, bis sie genutzt werden. Dann kehren die Vögel jedoch zurück, denn Schwalben und Mauersegler sind standorttreu.
Für weitere Informationen zu Gebäudebrütern und dem Vorgehen bei Gebäudesanierungen oder –abriss ist im Internet ein Merkblatt mit Adressen zu finden unter www.landkreis-dillingen.de – Formulare&Online-Dienste – Stichwort Naturschutz. Die Untere Naturschutzbehörde im Landratsamt Dillingen a.d.Donau kann ebenfalls kontaktiert werden: E-Mail: artenschutz@landratsamt.dillingen.de, Tel. 09071 51 2200.
Landratsamt Dillingen a.d.Donau, 05.03.2026





