Fahrkostenerstattung beantragen
Mit Blick auf das weit fortgeschrittene Schuljahr 2025/26 weist das Landratsamt Dillingen a.d.Donau die Schülerinnen und Schüler auf den eventuell bestehenden Anspruch auf Fahrtkostenerstattung hin, der spätestens bis zum 31. Oktober 2026 geltend gemacht werden muss.





