Landratsamt erklärt die Gemeinderatswahl in Bachhagel für ungültig
Die Wahl zum Gemeinderat von Bachhagel muss wegen eines nicht heilbaren Verstoßes gegen einschlägige Bestimmungen des Wahlrechts für ungültig erklärt und nachgeholt werden. Dazu ist der Wahlvorschlag der „Wählergemeinschaft Burghagel“ allerdings nicht mehr zugelassen.





