Einführung des Wassercents in Bayern / Zählerstände zum 1. Juli 2026 dokumentieren
Mit der Novelle des Bayerischen Wassergesetzes wurde zum 1. Januar 2026 der Wassercent in Bayern eingeführt. Alle Wasserentnehmer, die unter die Entgeltpflicht fallen, können daher bis zum 1. März 2027 gegenüber der zuständigen Kreisverwaltungsbehörde, ihre tatsächlich entnommene Wassermengge melden.





