Neue Bodenrichtwerte zum Stichtag 01.01.2026 liegen vor
Als einen besonderen Bürgerservice bezeichnet Landrat Markus Müller die ab sofort im Landratsamt in aktualisierter Form vorliegenden Bodenrichtwerte zum Stand 01.01.2026. Diese liefern wichtige Anhaltspunkte insbesondere bei der Ermittlung von Grundstückswerten für Bauland und landwirtschaftliche Flächen im Landkreis Dillingen a.d.Donau. „Deshalb“, so der Landrat, „ist es richtig und konsequent, dass die Gutachterausschüsse nach dem Baugesetzbuch die Bodenrichtwerte alle zwei Jahre neu ermitteln müssen.“ Zum Stichtag 01.01.2026 wurden diese vom Gutachterausschuss zwischenzeitlich aktualisiert und können ab sofort beim Landratsamt erfragt werden.
Neuerdings gilt nach der Entscheidung der Bundesnetzagentur der Grundsatz der unentgeltlichen Bereitstellung der Bodenrichtwerte nach § 10 Abs. 1 DNG (Datennutzungsgesetz). Deshalb können die neuen Bodenrichtwerte auch über den BayernAtlas unter www.bodenrichtwerte.bayern.de kostenfrei abgefragt werden.
Das Landratsamt weist darauf hin, dass schriftliche Bodenrichtwertauskünfte sowie der Grundstücks- und Immobilienmarktbericht 2024/2025 kostenpflichtig und ausschließlich über die Geschäftsstelle des Gutachterausschusses erhältlich sind.
Interessenten sollten sich hierzu an das Landratsamt Dillingen entweder per E-Mail wohnungsbau@landratsamt.dillingen.de oder an Bianca Eder (Tel. 09071/51-175), Sonja Link (Tel.-Nr. 09071/51-4831), Josef Reck (Tel.-Nr. 09071/51-318) und Nadine Reitschuster (Tel.-Nr. 09071/51-176) wenden.
Der Bodenwert stellt jedoch keinen Verkehrswert dar, sondern wird als durchschnittlicher Bodenwert je Quadratmeter aus den Kaufpreisen der beiden zurückliegenden Jahre ermittelt. Neben den fünf Städten des Landkreises wurde auch der überwiegende Teil der Landkreisgemeinden in verschiedene Richtwertgebiete aufgeteilt.
Dies ist darin begründet, dass grundsätzlich für jedes Teilgebiet einer Gemeinde mit wesentlich gleichen wertbestimmenden Merkmalen wie beispielsweise Art und Maß der baulichen Nutzung, Bodenbeschaffenheit, Erschließungszustand und Grundstücksgestaltung ein eigener Bodenrichtwert ermittelt wird. Zu beachten ist jedoch, dass sich Bodenrichtwerte grundsätzlich auf unbebaute Grundstücke beziehen. Der Gutachterausschuss für den Landkreis Dillingen a.d.Donau hat die neuen Bodenrichtwerte in seiner Sitzung vom 20.05.2026 beschlossen.
Zudem werden die aktuellen Bodenrichtwerte für Bauland und landwirtschaftliche Grundstücke an die einzelnen Kommunen des Landkreises Dillingen a.d.Donau weitergereicht. Diese werden dort ortsüblich bekannt gemacht und können für einen Zeitraum von vier Wochen ab Veröffentlichung ebenfalls kostenfrei eingesehen werden.
Landratsamt Dillingen a.d.Donau, 02.06.2026





