Eine Million Euro für die Geburtshilfe am Krankenhaus St. Elisabeth in Dillingen vom Freistaat Bayern

Das 5. Jahr in Folge hat der Landkreis Dillingen zum Ausgleich des Defizits der Abteilung Gynäkologie und Geburtshilfe am Krankenhaus St. Elisabeth in Dillingen vom Freistaat Bayern eine Förderzusage bekommen. Die Zuwendung in Höhe von maximal einer Million Euro wird durch die Regierung von Oberfranken mit Mitteln des Bayerischen Staatsministeriums für Gesundheit, Pflege und Prävention bereitgestellt.

Markus Müller freut sich über die Förderzusage für das Jahr 2022, denn diese Zuwendung leistet einen wichtigen Beitrag zur Sicherstellung der gynäkologischen und geburtshilflichen Versorgung im Landkreis Dillingen.

Ziel dieser Förderung ist die Sicherung kleinerer Geburtshilfeabteilungen im ländlichen Raum. Die Fördersumme soll helfen, die Defizite kleinerer Geburtshilfestationen auszugleichen. Der Freistaat übernimmt bis zu 85 Prozent des auf die Geburtshilfe entfallenden Defizits – maximal jedoch eine Million Euro je Haus.

Nur Kliniken mit mindestens 300 und höchstens 800 Geburten im Jahr können die Förderung beantragen. Für Kliniken mit einer vergleichsweise geringen Geburtenzahl ist es nicht möglich, eine leistungsfähige Geburtshilfeabteilung mit einem entsprechenden medizinischen Angebot ohne Defizit zu führen. Deshalb leistet das Förderprogramm einen wichtigen Beitrag zur Aufrechterhaltung einer wohnortnahen Geburtshilfe, insbesondere in den ländlichen Regionen.

Zudem muss mindestens die Hälfte aller Neugeborenen im Landkreis in der geförderten Klinik zur Welt kommen. 2021 und 2022 wurde das 50 Prozent Kriterium in der Kreisklinik Dillingen leider nicht erfüllt, da mehr als die Hälfte die Entbindungen im Jahr 2022 in Kliniken der Nachbarlandkreise stattfanden. Für das Jahr 2023 liegen die aktuellen Zahlen des Statistischen Bundesamtes noch nicht vollständig vor. Landrat Müller hofft aber, dass das Kriterium 2023 wieder erfüllt wurde und die Förderung somit auch im Jahr 2024 beantragt und bewilligt werden kann.

 

Landratsamt Dillingen a.d.Donau, 17.04.2024
Peter Hurler, Pressesprecher

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