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Geflügelpest; Aufhebung der Schutzzone - Weiterbestehen der Überwachungszone

Nachdem im westlichen Landkreis Dillingen a.d.Donau die hochpathogene aviäre Influenza (HPAI) – sog. Geflügelpest – nachgewiesen worden ist, wurde durch das Landratsamt gemäß den tierseuchenrechtlichen Vorgaben per Allgemeinverfügung um den betroffenen Betrieb eine Schutzzone und eine Überwachungszone festgelegt sowie Seuchenbekämpfungsmaßnahmen erlassen. Die Zonen und die Maßnahmen wurden im Amtsblatt des Landkreises bereits am 10.01.2024 bekannt gemacht. Um den Seuchenbestand wurde eine Schutzzone mit einem Radius von mindestens drei und eine Überwachungszone mit einem Radius von mindestens zehn Kilometern festgelegt. Nach Ablauf der Mindestdauer von 21 Tagen bei hochpathogener aviärer Influenza können nunmehr die Maßnahmen in der Schutzzone aufgehoben werden, da die geforderten Voraussetzungen hierfür erfüllt werden.

Es ist daher eine weitere Allgemeinverfügung erlassen worden, in der die bisherigen Maßnahmen in der Schutzzone aufgehoben werden und für das Gebiet der bisherigen Schutzzone nunmehr auch die Maßregelungen der Überwachungszone gelten. Die Allgemeinverfügung gilt ab dem 01.02.2024 bis zu deren Aufhebung.

Mit der neuen Allgemeinverfügung wird als Seuchenbekämpfungsmaßnahme unter anderem weiterhin angeordnet, dass tierhaltende Betriebe dem Veterinäramt unverzüglich die Anzahl der gehaltenen Vögel unter Angabe ihrer Nutzungsart und ihres Standorts und der verendeten gehaltenen Vögel, sowie jede Änderung anzuzeigen haben.

Es gilt des Weiteren, dass gehaltene Vögel mit Ausnahme von Tauben in geschlossenen Ställen oder unter einer Schutzvorrichtung zu halten sind.

Zudem sind Maßnahmen zur Biosicherheit einzuhalten.

Ebenso ist für die Überwachungszone neben weiteren Bestimmungen festgelegt, dass bestimmte Tiere und Erzeugnisse nicht in oder aus einem Bestand verbracht werden dürfen. Für bestimmte Maßnahmen kann die Veterinärbehörde unter bestimmten Voraussetzungen jedoch Ausnahmen genehmigen.

Veranstaltungen mit gehaltenen Vögeln, insbesondere Geflügelausstellungen, Geflügelmärkte oder Veranstaltungen ähnlicher Art bleiben zunächst verboten.

Die Allgemeinverfügung und die von ihr betroffenen Gebiete sowie die detaillierten Bestimmungen, die in der Überwachungszone gelten, können im Internet unter https://www.landkreis-dillingen.de/Amtsblatt abgerufen werden. Die Überwachungszone kann auch unter folgendem QR-Code abgerufen werden: 

Geflügelpest; QR-Code Aufhebung der Schutzzone - Weiterbestehen der Überwachungszone

Weitere Informationen und Auskünfte können im Veterinäramt des Landratsamts telefonisch unter 09071/51-350 oder per E-Mail unter veterinaer@landratsamt.dillingen.de eingeholt werden.

Aktuelle Informationen zur Geflügelpest in Bayern sowie ein Merkblatt für Geflügelhalter sind auf der Seite des Landesamtes für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (www.lgl.bayern.de) unter dem Stichwort "Geflügelpest" verfügbar.

 

Landratsamt Dillingen a.d.Donau, 31.01.2024

Peter Hurler, Pressesprecher