Aufgaben

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Heilkundeausübung; Anzeige

Wenn Sie einen gesetzlich geregelten nichtärztlichen Heilberuf selbständig oder freiberuflich ausüben, sind Sie verpflichtet dies dem zuständigen Gesundheitsamt anzuzeigen.

Beschreibung

Die Angehörigen der folgenden Heilberufe haben Beginn und Ende einer selbständigen Berufsausübung unverzüglich dem zuständigen Gesundheitsamt anzuzeigen:

  • Anästhesietechnische Assistent/-in
  • Diätassistent/-in
  • Ergotherapeut/-in
  • Hebamme
  • Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger/-in
  • Gesundheits- und Krankenpfleger/-in
  • Heilpraktiker/in
  • Logopäde, Logopädin
  • Masseur/-in und medizinischer Bademeister/-in
  • Medizinisch-technische Assistent/-in für Funktionsdiagnostik
  • Medizinisch-technische Laboratoriumsassistent/-in
  • Medizinisch-technische Radiologieassistent/-in
  • Medizinische Technologen/-innen für Laboratoriumsanalytik
  • Medizinische Technologen/-innen für Radiologie
  • Medizinische Technologen/-innen für Funktionsidagnostik
  • Medizinische Technologen/-innen für Veterinärmedizin
  • Operationstechnische Assistent/-in
  • Orthoptist/-in
  • Pflegefachmann/-frau
  • Pharmazeutisch-technischer Assistent/-in
  • Physiotherapeut/-in
  • Podologe, Podologin, Medizinischer Fußpfleger/-in
  • Veterinärmedizinisch-technische Assistent/-in

Zu Beginn der Berufsausübung ist

  • die Anschrift der Niederlassung anzugeben und
  • die Berechtigung zur Ausübung des Berufs oder zum Führen der Berufsbezeichnung und das Bestehen einer angemessenen Haftpflichtversicherung nachzuweisen.

Jegliche Änderungen der personenbezogenen Daten, eine Praxisverlegung etc., sowie die Beendigung der Tätigkeit müssen dem Gesundheitsamt ebenfalls unverzüglich
gemeldet werden.

Voraussetzungen

  • Berechtigung zur Ausübung des Berufs oder zum Führen der Berufsbezeichnung
  • geplante Berufsausübung in der Stadt oder im Landkreis

Fristen

Beginn und Ende einer selbständigen Berufsausübung sowie die Beendigung müssen unverzüglich angezeigt werden.

Kosten

Anzeige: keine; Bestätigung (z. B. für die Krankenkasse): kostenpflichtig

Rechtsvorschriften

Verwandte Leistungen


Stand: 03.04.2024

Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium für Gesundheit, Pflege und Prävention (siehe BayernPortal)
 


Weiterführende Links
weiterführender Artikel: Suchindex für Mitarbeiter erneuernHeilkundeausübung; Anzeige



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