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Geflügelpest im Landkreis Dillingen a.d.Donau nachgewiesen

Wie in vielen anderen Teilen Bayerns ist die Geflügelpest nun auch im Landkreis Dillingen a.d.Donau mit Befund des Friedrich-Loeffler-Institutes (FLI) vom 26.05.2023 bei vier Fluss-Seeschwalben nachgewiesen worden. Sie wurden auf einem Gewässer südwestlich von Gundelfingen verendet aufgefunden. Am gleichen Ort wurde zwischenzeitlich noch eine fünfte tote Fluss-Seeschwalbe entdeckt und entfernt. Weitere gehäufte Funde toter Wildvögel waren im Landkreis bisher nicht zu verzeichnen.

In Bayern sind seit Oktober 2022 in zehn Landkreisen Geflügel-Pest-Fälle in Geflügelhaltungen nachgewiesen worden. Im Landkreis Dillingen a.d.Donau ist kein Fall in einer Geflügelhaltung aufgetreten. Nach der jüngsten Risikoeinschätzung des FLI stagnierten die Fallzahlen bei Wildvögeln zwar auf hohem Niveau, die meisten Fälle wurden allerdings aus Bayern gemeldet.

Das Risiko der Einschleppung in Deutsche Geflügelhaltungen durch direkte und indirekte Kontakte zu Wildvögeln wird aktuell als hoch eingestuft.

Das Veterinäramt weist aus diesem Anlass erneut darauf hin, dass zum Schutz von Haus- und Nutzgeflügel seit November vergangenen Jahres besondere Sicherheitsmaßnahmen gelten. Geregelt sind diese in einer Allgemeinverfügung, die das Dillinger Landratsamt - wie alle Kreisverwaltungsbehörden in Bayern - erlassen hat. Die Allgemeinverfügung ist im Amtsblatt des Landkreises Dillingen a.d.Donau unter www.landkreis-dillingen.de veröffentlicht (Rubrik Aktuelles & Kurzinfos / Amtsblatt / Amtsblatt Nr. 27 vom 23. November 2022) und gilt bereits seit dem 24. November 2022.

Sie regelt neben weitergehenden Biosicherheitsmaßnahmen in Geflügelhaltungen wie die Sicherung gegen unbefugtes Betreten, das Tragen von Schutzkleidung, die konsequente Reinigung und Desinfektion sowie die wildvogelsichere Lagerung von Futter und Einstreu auch weitere Vorbeugemaßnahmen wie ein Verbot von Ausstellungen und Märkten sowie ein Fütterungsverbot von Wildvögeln im Sinne der Geflügelpest-Verordnung (hierunter fallen frei lebende Vögel der Ordnungen Hühnervögel, Gänsevögel, Greifvögel, Eulen, Regenpfeiferartige, Lappentaucherartige und Schreitvögel; Singvögel fallen nicht unter das Fütterungsverbot).

Durch die konsequente Einhaltung dieser Biosicherheitsmaßnahmen soll der Kontakt zwischen Wildvögeln und Haus- bzw. Nutzgeflügel – sei er direkt oder auch indirekt - vermieden und so das Risiko einer Einschleppung des Erregers in bayerische Haus- und Nutzgeflügelbestände weiter minimiert werden.

Ebenso gilt, dass Geflügel in Bayern im sog. Reisegewerbe nur abgegeben werden darf, sofern die Tiere längstens vier Tage vor der Abgabe negativ auf Aviäre Influenza untersucht wurden.

Das Veterinäramt rät, tote Tiere nicht anzufassen und die Behörde zu verständigen, sollten mehrere verendete Vögel an einer Stelle gefunden werden. Eine Ansteckung des Menschen mit dem Erreger über infizierte Vögel oder deren Ausscheidungen ist in Deutschland bislang nicht bekannt geworden. Ein direkter Kontakt mit einem verendeten Vogel sollte trotzdem vermieden werden.

Ein Merkblatt mit Sicherheitsmaßnahmen speziell für Geflügelhalter sowie weitere aktuelle Informationen zur Geflügelpest in Bayern (wie beispielsweise Fallzahlen) sind abrufbar unter:

https://www.lgl.bayern.de/tiergesundheit/tierkrankheiten/virusinfektionen/gefluegelpest/

 

Landratsamt Dillingen a.d.Donau, 26.05.2023

Peter Hurler, Pressesprecher